
Diagnostik am Wiener -Test-System

Biofeedback
Unsere Aufgaben
Der Tätigkeitsbereich von Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen im Krankenhaus umfasst die eigenverantwortliche Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von PatientInnen unter Anwendung wissenschaftlich psychologischer Erkenntnisse und Methoden.
Ziele
- Durchführung eigenverantwortlicher klinisch-psychologischer Diagnostik,
- psychologische Beratung und Behandlung bei somatischen, psychosomatischen und psychischen Erkrankungen
- Evaluation von Behandlungsmaßnahmen
- Mitarbeit bei gesundheitsfördernden Maßnahmen und Projekten
- Qualitätssicherung
- Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Forschungsprojekte zu relevanten klinisch-psychologischen, gesundheits-psychologischen und medizinischen Fragestellungen
Aufgaben / Tätigkeiten
PatientInnenbezogene Aufgaben:
- Klinisch-psychologische Diagnostik
o Exploration / Anamnese
o Durchführung psychologischer Untersuchungen
o Auswertung und Interpretation
o Diagnosenerstellung nach ICD/DSM
o Indikationsstellung für spezielle Behandlungsmaßnahmen
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Klinisch-psychologische Beratung
o Einzelberatung von PatientInnen
o Gruppenberatung von PatientInnen
o Angehörigenberatung
-
Klinisch-psychologische Behandlung
o Methodenübergreifende theoriegeleitete Interventionen und Maßnahmen wie z.B.: Krisenintervention, psychoedukative Maßnahmen, psychologische Therapie
o Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Klientenzentrierte Gesprächstherapie, Systemische Familientherapie...)
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Gesundheitspsychologische Maßnahmen
o Psychologische Prävention und Rehabilitation
o Gesundheitsfördernde Maßnahmen
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Führung der patientenbezogenen klinisch-psychologischen Dokumentation
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Befundung und Begutachtung
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Erstellen von Abschlußberichten
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Nachkontrollen
MitarbeiterInnen- und teambezogene Aufgaben:
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Mitwirkung bei der Anleitung neuer MitarbeiterInnen
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Teilnahme an Teamgesprächen
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Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
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Supervision und Coaching
Betriebsbezogene Aufgaben:
Aus-, Fort- und Weiterbildung:
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Lehre und Forschung im Hochschulbereich
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Unterricht in Krankenpflegeschulen, medizinisch-technischen Akademien etc.
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Supervision klinisch-psychologischer Praktika
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Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen
Der Beruf der Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen ist im Psychologengesetz von 1991 wie folgt geregelt:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie
- Fachausbildung zum/r Klinischen/r Psychologen/in und Gesundheitspsychologen/in
- Eintragung in die Liste der Klinischen PsychologInnen und/oder GesundheitspsychologInnen
- Basiskenntnisse über Aufgaben und Tätigkeiten anderer Gesundheitsberufe insbesondere medizinische Fachkenntnisse
- verpflichtende jährliche Weiterbildung im Ausmaß von mindestens einer Woche
- Verschwiegenheitspflicht