Abteilung für Forensik

Standort Süd

Die Abteilung für Forensik ist zuständig für die Behandlung von Personen, die im Rahmen einer psychiatrischen Erkrankung straffällig geworden sind, für dieses Delikt aber nicht schuldfähig sind und daher nach § 429 Abs 4 StPO bzw. nach § 21.1 StGB in der Steiermark in den Maßnahmenvollzug eingewiesen werden.

Des Weiteren behandeln wir Personen, die im Rahmen einer Haftstrafe akut psychiatrisch erkranken und daher vorübergehend in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden müssen.

Die Abteilung für Forensik umfasst derzeit 42 Betten:

Auf Station F1 bestehen 16 Betten im geschützten Bereich für Eingewiesene nach § 429 Abs. 4 StPO und § 21.1 StGB. Im Inquisitenbereich stehen 2 Betten für Insassen von Justizanstalten mit akuten psychiatrischen Erkrankungen zur Verfügung.

Die halboffen geführte Station F2 umfasst 24 Betten für Eingewiesene nach § 21.1 StGB, deren psychisches Zustandsbild bereits soweit stabilisiert ist, dass ein Verbleib auf der offenen Station möglich ist.

Der Behandlungsansatz richtet sich nach den anerkannten Methoden der Psychiatrie, Psychologie, Psychotherapie und Pädagogik. Ziel ist eine Stabilisierung der zur Einweisung führenden psychischen Erkrankung, die Erarbeitung besserer und wirksamerer Strategien im Umgang mit der psychischen Erkrankung und damit einhergehend der Abbau von Gefährlichkeit. Der Behandlungserfolg wird im Rahmen eines Stufenplanes von Lockerungen schrittweise erprobt und es wird eine Unterstützungs- und Versorgungsstruktur für die Zeit nach einer eventuellen bedingten Entlassung etabliert.


@ LKH Graz II
Leitung

Prim. Dr. Eva Kada

Telefon: +43 (316) 2191-2848
E-Mail: eva.kada@kages.at

SEKRETARIAT
Kerstin Fuchs
Telefon: +43 (316) 2191-2574
Fax: +43 (316) 2191-3223
E-Mail: forpsy@lkh-graz2.at

Behandlung & Therapie

Ein multiprofessionelles Team erstellt hierzu eine individuelle Diagnostik, Delikthypothese und Prognostik, anhand deren ein spezifischer Therapieplan erarbeitet und durchgeführt wird.

Der Behandlungsansatz richtet sich nach den anerkannten Methoden der Psychiatrie, Psychologie, Psychotherapie und Pädagogik, darüber hinaus erfolgen soziotherapeutische Maßnahmen sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an der Arbeitstherapie, der Musiktherapie, der Kunsttherapie, der Ergotherapie sowie der Sport- und Bewegungstherapie.

Medizinische Diagnostik und Behandlung wird, wenn indiziert, über unsere Konsiliardienste und Partnerkrankenhäuser gewährleistet.

Des Weiteren steht zur Unterstützung bei der Regelung sozialer Belange eine Diplomsozialarbeiterin zur Verfügung.

Auf der Station

Stationsleitung

 

Pflege:

Arzt:

DGKP Heimo Rumpf

GOA Dr. Manfred Maier

Regelung der Visitenzeiten - Befundauskunft

Visite:
Tägliche Visite ab 10:30 Uhr.

Befundauskunft:
Nach telefonischer Terminvereinbarung und Zustimmung des Patienten.

Besuchszeiten

Allgemeine Besuchsregelungen

Besuchszeiten

Telefonische Voranmeldung ist unbedingt notwendig.

Bitte beachten Sie, dass Besuche bei Eingewiesenen nach § 429, Abs. 4 StPO nur nach vorheriger Einholung eines schriftlichen Einverständnisses durch den Untersuchungsrichter („Sprechzettel“) möglich sind.

Ein Besuch von Inquisiten ist nur bei entsprechender Besuchserlaubnis von der Justizanstalt möglich.

Stationsleitung

 

Pflege:

Arzt:

DGKP Heimo Rumpf

OA Dr. Marin Enge

Regelung der Visitenzeiten - Befundauskunft:

Visite:
Montag, Mittwoch, Freitag von 10:45 bis 11:30 Uhr

Befundauskunft:
Nach telefonischer Terminvereinbarung und nur mit Einverständnis des Patienten

Besuchszeiten:
Allgemeine Besuchsregelungen


Besuchszeiten

Anreise & Lageplan Süd

Hier finden Sie eine Übersicht von Orientierungsplänen der verschiedenen Standorte.

Anreise Standort Süd

Adresse:   Wagner Jauregg Platz 1, 8053 Graz

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 5, Buslinie 32 oder Buslinie 65
Mittels der BusBahnBim - Auskunft können Sie Ihre optimale Route berechnen - bitte geben sie als Aussteigestelle "Wagner-Jauregg-Platz" ein. 

Anreise mit dem PKW: 
Unser Haus befindet sich im Bezirk Straßgang im Süd-Westen der Stadt Graz und ist über die Autobahnabfahrt Graz-West/Webling erreichbar.

Von der Südautobahn: Abfahrt Graz-West: Verteilerkreis Webling, Abfahrt Richtung Zentrum, immer geradeaus bis zur ersten ampelgeregelten Kreuzung Kärntnerstraße/Wagner Jaureggstraße, rechts Richtung LKH Graz II, Standort Süd (Wagner Jaureggplatz 1 bis zur gebührenpflichtigen Haupteinfahrt).

Von der Pyhrnautobahn: Abfahrt Graz-West: Verteilerkreis Webling, Abfahrt Richtung Zentrum, immer geradeaus, bei der ersten ampelgeregelten Kreuzung Kärntnerstraße/Wagner Jaureggstraße, rechts Richtung LKH Graz II, Standort Süd (Wagner Jaureggplatz 1 bis zur gebührenpflichtigen Haupteinfahrt).

Parkmöglichkeit am Standort Süd

Änderungen im System werden so bald wie möglich aktualisiert. Irrtümer vorbehalten.
Bitte nehmen Sie unsere PARKORDNUNG zur Kenntnis.
Die Einfahrt in das Innengelände des Standort Süd ist gebührenpflichtig.

     

Kurzparktarife: Innengelände Außengelände
bis 35 Minuten € 0,00 € 0,00
bis 60 Minuten € 2,00 € 1,80
bis 2 Stunden € 4,00 € 3,60
bis 3 Stunden € 6,00 € 5,30
bis 4 Stunden € 8,00 € 6,80
bis 5 Stunden € 10,00 € 7,80
ab der 6. Stunde bis zum Tagesmaximum € 14,00 € 10,50
Dauerparkkarten (bei der Information im Hauptgebäude erhältlich): Innengelände Außengelände
Wochenkarte € 40,00 € 35,00
Monatskarte € 90,00 € 80,00
3 Monate € 180,00 € 150,00
6 Monate € 250,00 € 225,00
1 Jahr € 350,00 € 300,00
Verlust des Einfahrtstickets € 28,00 € 21,00

Möglichkeiten der Bezahlung der Kurzparktarife

Kassaautomat

  • Bezahlung bar (mit Münzen oder Banknoten)
    oder mit Bankomat- bzw. Kreditkarte möglich

NUR in Ausnahmefällen  -  Barzahlung beim Portier (z.b. wenn der Kassenautomat defekt ist)

  • Knopf drücken und Ticket entnehmen - Schranke öffnet
  • Parkgebühr beim Portier in der Verwaltung bar bezahlen
  • innerhalb von 20 Minuten das Gelände über die Haupteinfahrt verlassen
    beim Verlassen des Geländes das Ticket in die dafür vorgesehene Öffnung einführen - Schranke öffnet

ACHTUNG: auch bei geöffneter Schranke (bei Ein- und Ausfahrt) den Zahlungsvorgang durchführen, da ansonsten die Höchstgrenze abgebucht wird.


Regelung für Behinderte
Behinderte (mit Ausweis gem. § 29b StVO) erhalten gratis ein Ausfahrt-Ticket beim Portier im E-Gebäude (Neurologie) in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr oder durchgehend beim Portier im Hauptgebäude.

Hinweise für Lieferanten
Ab dem 2.Mai 2007 ist die Einfahrt in das Innengelände des Areals LKH Graz II / Standort Süd gebührenpflichtig.

Bitte wählen Sie Ihrer Routine entsprechend die für Sie günstigste Variante und beachten Sie, dass der Zahlungsvorgang für Einzelfahrten durch Barzahlung,  Bankomatkarte oder Visa-Kreditkarte erfolgen muss.

  • Bei Kurzaufenthalten bis zu 35 Minuten, ist die Einfahrt kostenlos, es muss jedoch die Registrierung laut Absatz - Möglichkeiten zur Bezahlung -  erfolgen (auch bei geöffneter Schranke)
  • Bei häufigen Aufenthalten sind die Dauertarife laut Absatz - Parktarife/Dauerparkkarten - zu empfehlen.
  • LKW's haben freie Einfahrt, bitte beim Portier läuten, dann wird die Schranke geöffnet.

Parkordnung

Download Parkordnung