Unsere Station PS2 F1 ist eine geschlossene forensische Station und bietet Behandlungsplätze für insgesamt 18 Patienten.
Wir sind zuständig für Personen, die im Rahmen einer psychiatrischen Erkrankung straffällig geworden sind, für dieses Delikt aber nicht schuldfähig sind. Ihre Straftat ist gewissermaßen als Symptom ihrer psychiatrischen Erkrankung anzusehen und dementsprechend zu behandeln.
Die Zuweisung zu uns erfolgt durch ein Gericht (als vorläufige Anhaltung gem. § 429.4 StPO auf Antrag der Staatsanwaltschaft).
Unsere Aufgaben beinhalten in diesem Fall neben der psychiatrisch-psychotherapeutischen Diagnostik und Behandlung die Sicherung unserer Patienten und die Unterstützung dabei, die zu Beginn bestehende bzw. vermutete Gefährlichkeit abzubauen.
Neben der Behandlung der akuten psychiatrischen Erkrankung wollen wir unseren Patienten dabei helfen, mit ihrer Erkrankung selbstverantwortlich umgehen zu können und vorhandene Ressourcen gut nützen zu können. Im günstigen Fall kann durch die Behandlung und durch die gemeinsame Arbeit mit den Patienten erreicht werden, dass sich bis zur Hauptverhandlung das psychiatrische Zustandsbild bessert und die damit verbundene Gefährlichkeit soweit zurückbildet, dass das Gericht eine sogenannte „bedingte Nachsicht“ aussprechen kann. Der Patient wird dann nicht untergebracht, sondern muss für einen Zeitraum von zumeist einigen Jahren bestimmte Auflagen (z.B. forensische Nachbetreuung, Medikamenteneinnahme, betreutes Wohnen) einhalten.
Neben den Patienten gem. § 429.4 StPO betreuen wir auf unserer Station auch Patienten, die nach ihrer Verurteilung gem. § 21.1 StGB noch auf einen Behandlungsplatz auf unserer zweiten forensischen Station, PS2F2, warten, allerdings auch bereits jetzt schon an verschiedenen therapeutischen Programmen im Hause teilnehmen können.
Darüber hinaus sind wir aber auch zuständig für Personen, die im Rahmen einer Haftstrafe psychiatrisch erkranken und in diesem Fall durch den Leiter einer Justizanstalt zur vorübergehenden Behandlung zugewiesen werden. Die Unterbringung und Behandlung erfolgt dann im Inquisitenbereich unserer Station in der Regel unter Bewachung durch Justizwachebeamte der zuweisenden Justizanstalten.
Grundsätzlich erfolgt die Behandlung auf unserer Station auf Basis einer biopsychosozialen Sichtweise durch ein multiprofessionelles Team und im Sinne einer stationären Psychotherapie. Die Station hat dabei die Funktion, „fördernde Umwelt“ zu sein. Das Team soll motivieren und fördern, unterstützen und Halt geben, Vorbild sein, mit Konflikten konstruktiv umgehen, wertschätzend Grenzen setzen.